Wort davor: Angefälle

angefallen

angefallen (I)
Erklärung: [im Erbgang, durch Lehenrecht] zufallen, zustehen.

angefallen (II)
Erklärung: jemanden belangen.

Wort danach: Angefallslehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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