Wort davor: angefahen

Angefälle
sprachliche Erläuterung: angefall m., n., angefell m., nd. an(e)gevelle, angefelde.

Angefälle (I)
Erklärung: Erbanfall, Erbteil.

Angefälle (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Erbanspruch, Wartrecht.
Angefälle (II)
Erklärung: (dem Lehensherren zustehende) Lehns-Zwischennutzung.
Angefälle (III)
Erklärung: Gefälle.
vgl. Anfall, Anfälle.

Wort danach: angefallen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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