Wort davor: angebühren

Angebührnis

Angebührnis (I)
Erklärung: Pflicht, Schuld.

Angebührnis (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: schuldige Zahlung.
Angebührnis (II)
Erklärung: Pflichtanteil, Gehalt.
Angebührnis (II Spiegelstrich 1)

Wort danach: Angebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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