Wort davor: angebühren
Angebührnis
Angebührnis (I)
Erklärung:
Pflicht, Schuld.
Angebührnis (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
schuldige Zahlung.
Angebührnis (II)
Erklärung:
Pflichtanteil, Gehalt.
- Belegtext:
seiner hausfrawen angebuhrnus vom vaetterlichen erbthail
Datierung: 1596
Fundstelle: Paumgartner,Bfw. 266
Angebührnis (II Spiegelstrich 1)
Wort danach: Angebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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