Wort davor: Angebühr

angebühren

angebühren (I)
Erklärung: zu etwas verpflichtet sein.

angebühren (II)
Erklärung: zufallen, zustehen.

Wort danach: Angebührnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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