Wort davor: Angebung

(Angeburt)
sprachliche Erläuterung: nl. aengeboorte, nd. angebort.

Angeburt (I)
Erklärung: Blutsverwandtschaft.

Angeburt (II)
Erklärung: Geburtsrecht.

Wort danach: angedeihen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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