Wort davor: angebieten

angeboren
sprachliche Erläuterung: nd. angebaren, nl. aengebo(e)ren, siebb. ugebîren, hd. Nebenform -porn.

angeboren (I)
Erklärung: durch Geburt überkommen, angestammt.

angeboren (I Spiegelstrich 1)
angeboren (I Spiegelstrich 2)
angeboren (II)
Erklärung: von Personen.
vgl. 1eingeboren.

angeboren (II 1)
angeboren (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert: Agnat.
angeboren (II 2)
Erklärung: durch Geburt untertänig.
angeboren (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert: Untertan.
angeboren (II 3)
Erklärung: seit der Geburt.

Wort danach: Angebot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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