Wort davor: angebieten
angeboren
sprachliche Erläuterung:
nd. angebaren, nl. aengebo(e)ren, siebb. ugebîren, hd. Nebenform -porn.
angeboren (I)
Erklärung:
durch Geburt überkommen, angestammt.
angeboren (I Spiegelstrich 1)
angeboren (I Spiegelstrich 2)
angeboren (II)
Erklärung:
von Personen.
vgl.
1eingeboren.
angeboren (II 1)
angeboren (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert: Agnat.
angeboren (II 2)
Erklärung:
durch Geburt untertänig.
- Datierung: 1342
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 168
- Belegtext:
mit den vir angeborn dienstman
Datierung: 14. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Leitmeritz
Fundstelle: MittDBöhm. 42 (1904) 188
- Datierung: 1719
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 449
Faksimile
- Belegtext:
ym waren die fursten underthan, als ob sie alle sine man und yn angeborn waren
Fundstelle: Herzog Ernst 501
angeboren (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert: Untertan.
angeboren (II 3)
Erklärung:
seit der Geburt.
- Belegtext:
ein angeborner burger
Datierung: 1581
Fundstelle: WitzenhStB. 20
- Belegtext:
angebohrene unterthanen [frz. naturels du pais]
Datierung: 1720
Fundstelle: CCPrut. II 426
- Belegtext:
Angesessener
Fundstelle: Frauenlob 77, 6
Wort danach: Angebot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten