Wort davor: angeben

Angeber, Angeberin

Angeber (I)
Erklärung: Anzeiger, Denunziant, Kläger.

Angeber (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Behaupter.
Angeber (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Verleumder.
Angeber (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: Erklärer.
Angeber (II)
Erklärung: Anreger, Anstifter, Anfänger.
Angeber (III)
Erklärung: Mundart im lipp. Zieglergewerbe, spöttisch oder verächtlich für Annemmer wie Akkordarbeiter.

Wort danach: angebieten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten