Wort davor: Anfechter

Anfechtung

Anfechtung (I)
Erklärung: Angriff, Schaden.

Anfechtung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Beginn eines Raufhandels.
Anfechtung (II)
Erklärung: Widerspruch, Einspruch.
Anfechtung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: gegen eine Urkunde.

Wort danach: anfehden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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