Wort davor: Anfallrecht

Anfallung

Anfallung (I)
Erklärung: Erbanfall.

Anfallung (II)
Erklärung: Lehensgefälle.
Anfallung (III)
Erklärung: Nutzung.

Wort danach: Anfang

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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