Wort davor: anfallberechtigt

Anfälle
Erklärung: Lehensnutzung während der Minderjährigkeit.
sprachliche Erläuterung: Nebenformen: an(e)velle, an(e)vel(l).
vgl. Anfall (I 2 a).

Wort danach: anfallen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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