Wort davor: anerstammen

anersterben
vgl. aufersterben.

anersterben (I)
Erklärung: durch jemandes Tod zufallen, im Erbwege an jemanden fallen.

anersterben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: lediglich anersterben durch den Tod ledig werden, heimfallen.
anersterben (II)
Erklärung: mit persönlichem Subjekt.

Wort danach: Anersterbserbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten