Wort davor: anerkaufen

anerkennen

anerkennen (I)
Erklärung: etwas für rechtsgültig erklären, zugestehen.

anerkennen (II)
Erklärung: jemanden anerkennen.

anerkennen (II 1)
Erklärung: als Herrscher.
anerkennen (II 2)
Erklärung: ein Kind.
anerkennen (III)
Erklärung: (einen Kauf) rechtsgiltig vollziehen.
anerkennen (IV)
Erklärung: durch Gerichtsurteil anerkennen.

Wort danach: Anerkenntnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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