Wort davor: anerkaufen
anerkennen
anerkennen (I)
Erklärung:
etwas für rechtsgültig erklären, zugestehen.
- Belegtext:
landeshoheit ... anerkant
Datierung: 1771
Fundstelle: FreibDiözArch. 4 (1869) 311
- Belegtext:
[die Regierung hat] die unmittelbare reichsstandschaft der stadt H. ... anerkannt
Fundstelle: QHambSchiffahrt 400
anerkennen (II)
Erklärung:
jemanden anerkennen.
anerkennen (II 1)
Erklärung:
als Herrscher.
anerkennen (II 2)
Erklärung:
ein Kind.
anerkennen (III)
Erklärung:
(einen Kauf) rechtsgiltig vollziehen.
anerkennen (IV)
Erklärung:
durch Gerichtsurteil anerkennen.
Wort danach: Anerkenntnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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