Wort davor: Andrehe
andringen
andringen (I)
Erklärung:
aufdrängen.
- Belegtext:
nicht pfannt andringenn
Fundstelle: Ruprecht II 69 S. 318
andringen (II)
Erklärung:
Ansuchen.
- Belegtext:
wird ... auf andringen der lehensgläubiger das lehen verkauft
Fundstelle: Weber,Lehnr. III 622
Wort danach: androhen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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