Wort davor: Andinger
Andingung
Andingung (I)
Erklärung:
Antrag.
Andingung (II)
Erklärung:
Vorbehalt.
- Belegtext:
ein einfalte protestation oder andingung
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 394
Faksimile
Andingung (III)
Erklärung:
Werkverdingung.
Andingung (IV)
Erklärung:
Gesindemiete.
Andingung (V)
Erklärung:
Aufnahme eines Fürsprechen.
Wort danach: Andlang
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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