(Anderschwäher)
Erklärung:
Neffe zweiten Grades.
sprachliche Erläuterung:
nl. andersweer, -sweir, -zweer.
vgl.
Afterrechtschwäher.
Wort danach: Anderschwesterbarn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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