Wort davor: ändern

(Anderschwäher)
Erklärung: Neffe zweiten Grades.
sprachliche Erläuterung: nl. andersweer, -sweir, -zweer.
vgl. Afterrechtschwäher.

Wort danach: Anderschwesterbarn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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