anbürtig
Erklärung:
näherberechtigt.
sprachliche Erläuterung:
ahd. anaburtig indigena AhdGl. II 414 uö.; anbortich.
Wort danach: Anbürtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten