Wort davor: Anburter

anbürtig
Erklärung: näherberechtigt.
sprachliche Erläuterung: ahd. anaburtig indigena AhdGl. II 414 uö.; anbortich.

Wort danach: Anbürtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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