(1Anburt) Erklärung: näherberechtigter Blutsverwandter. sprachliche Erläuterung: nl. aenbo(e)rt.
Wort danach: 2Anburt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch - online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten