Wort davor: Anbindbrief
anbinden
sprachliche Erläuterung:
anbünden.
anbinden (I)
Erklärung:
sinnlich: festbinden.
anbinden (II)
Erklärung:
übertragen: verpflichten.
- Belegtext:
mit doppelter verpflichtung angebunden
Datierung: 1664
Fundstelle: Hohenberg XIII 642
anbinden (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
sich in einen Handel einlassen; (ein Grundstück) verpfänden.
anbinden (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
bestimmten Geschlechtern verbieten, sich ein Versteigerungsobjekt durch hohes Angebot zu sichern.
sprachliche Erläuterung:
schweizerisch.
Wort danach: Anbindzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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