Wort davor: Anbindbrief

anbinden
sprachliche Erläuterung: anbünden.

anbinden (I)
Erklärung: sinnlich: festbinden.

anbinden (II)
Erklärung: übertragen: verpflichten.
anbinden (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich in einen Handel einlassen; (ein Grundstück) verpfänden.
anbinden (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: bestimmten Geschlechtern verbieten, sich ein Versteigerungsobjekt durch hohes Angebot zu sichern.
sprachliche Erläuterung: schweizerisch.

Wort danach: Anbindzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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