Wort davor: anbestäten

(anbestätigen)
Erklärung: dem Mindestfordernden einen Bau verdingen.
sprachliche Erläuterung: nd. anbestadigen.

Wort danach: Anbestätung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten