Wort davor: Anbeginner

anbehaben, anbeheben

anbehaben (I)
Erklärung: beanspruchen, einen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
vgl. anbehalten.

anbehaben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: einen vorsprechen abspenstig machen.
anbehaben (II)
Erklärung: nachweisen, beweisen.
anbehaben (III)
Erklärung: ein Recht, eine Strafe zuerkennen, befehlen.
anbehaben (III Spiegelstrich 1)

Wort danach: anbehalten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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