Wort davor: anbedingen

(anbefechten)
Erklärung: jemanden mit Streit anfallen.
sprachliche Erläuterung: nl. aenbevechten.

Wort danach: anbefehlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten