Wort davor: Amtswinner

Amtswinnung
Erklärung: Erwerbung des Rechts zur Ausübung eines zünftigen Handwerks.
sprachliche Erläuterung: ammetwinninge.

Wort danach: Amtswirtschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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