Wort davor: Amtswassergeschworener

amtswegen
Erklärung: in der Wendung von amtswegen aus amtlicher Veranlassung, infolge amtlicher Eigenschaft, als Ausfluß der Amtsgewalt.

amtswegen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: amtshalber.

Wort danach: Amtsweibel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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