Wort davor: Amtsvierer

Amtsvogt

Amtsvogt (I)
Erklärung: an der Spitze eines Amtes stehend.

Amtsvogt (II)
Erklärung: Polizei-, Gerichtsdiener.

Wort danach: Amtsvogtei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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