Wort davor: Amtsvierer
Amtsvogt
Amtsvogt (I)
Erklärung:
an der Spitze eines Amtes stehend.
Amtsvogt (II)
Erklärung:
Polizei-, Gerichtsdiener.
- Belegtext:
das hülffgeld denen ampts-richtern, und dem ampts-voigt, welcher darbey geschicket wird, darvon fünf groschen
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. I 1355
- Fundstelle: Bauer,WaldeckWB. 122
Wort danach: Amtsvogtei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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