Wort davor: Amtsverwahre

Amtsverwalter

Amtsverwalter (I)
Erklärung: Verwalter eines Amtes, Stellvertreter eines Beamten, später Vorstand eines Amtes.

Amtsverwalter (II)
Erklärung: Gutsverwalter.

Wort danach: Amtsverwalterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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