Wort davor: Amtsuntersasse

Amtsuntertan

Amtsuntertan (I)
Erklärung: Amtseingesessener, Bewohner des Amtsbezirkes, besonders solche, die unmittelbar unter dem landesherrlichen Amte stehen.
vgl. Amtseingesessene.

Amtsuntertan (II)
Erklärung: Domänenbauer (im Gegensatz zum adeligen Bauer).

Wort danach: Amtuntertänigkeit

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