Amtsuntertan
Amtsuntertan (I)
Erklärung:
Amtseingesessener, Bewohner des Amtsbezirkes, besonders solche, die unmittelbar unter dem landesherrlichen Amte stehen.
vgl.
Amtseingesessene.
Wort danach: Amtuntertänigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten