Wort davor: Amtsschreiben

Amtsschreiber

Amtsschreiber (I)
Erklärung: Verwaltungsbeamter.

Amtsschreiber (II)
Erklärung: Zunftschreiber.

Wort danach: Amtsschreiberei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten