Wort davor: Amtssalbuch

Amtssasse
vgl. Amtsschriftsasse.

Amtssasse (I)
Erklärung: Bewohner eines Amtsbezirks, Amtsuntertan.

Amtssasse (II)
Erklärung: in Sachsen und vereinzelt in Würzburg die dem Amte als unterster Instanz unterstehenden Adligen, Städte und Bauern, im Gegensatz zu den Schriftsassen.
vgl. Amtsschriftsasse.

Wort danach: Amtssassendorf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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