Wort davor: Amtspfleger

Amtspflicht

Amtspflicht (I)
Erklärung: Pflicht, die das Innehaben eines Amts oder die Abhängigkeit von einem Amte auferlegt.

Amtspflicht (II)
Erklärung: insbesondere Amtseid, Diensteid.

Wort danach: amtspflichtig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten