Wort davor: Amtsnachfolger
Amtsname
Erklärung:
Amtsbezeichnung.
- Belegtext:
daß dazumal die nahmen, herzog, fürst, grav allein amtsnahmen, aber keine erbtitel gewesen
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. Buch I Kap.3
- Belegtext:
die obligationes nicht auf ihren eigenen privatnahmen, sondern mit deutlicher benennung ihres amtsnamens einrichten
Datierung: 1720
Fundstelle: CCOldenb. I 132
Wort danach: Amtnertracht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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