Wort davor: Amtleuteschmaus

amtlich
Erklärung: zum Amte gehörig, dem Amte gemäß, von Amts wegen.
sprachliche Erläuterung: ahd. ambathlich, mhd. ambetlich.

Wort danach: amtlos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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