Wort davor: Ämtlespflege

Ämtler

Ämtler (I)
Erklärung: Amtsinhaber.

Ämtler (II)
Erklärung: der das (geistliche) Amt verrichtet.

Wort danach: Amtleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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