Wort davor: Amtskerze

Amtskind

Amtskind (I)
Erklärung: Kind von Amtseingesessenen.

Amtskind (II)
Erklärung: vom Almosenamt unterstützte Person.
Amtskind (III)
Erklärung: Kind eines Zunftgenossen.

Wort danach: Amtskirche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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