Wort davor: Amt(s)herrlichkeit

Amtsherrschaft

Amtsherrschaft (I)
Erklärung: im Besitz eines reichsstädtischen Amtes stehende Grundherrschaft.

Amtsherrschaft (II)
Erklärung: Inbegriff der Rechte eines Amtsherren, übertragen: dieser selbst.

Wort danach: Amtshilfe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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