Wort davor: Amtsherkommen

Amtsherr
Erklärung: allgemein: der Inhaber eines Amtes, im besonderen:
vgl. veramtherren.

Amtsherr (I)
Erklärung: Vorgesetzter.

Amtsherr (II)
Erklärung: mit einem Amt betrauter Vasall, Inhaber eines Hofamts.
Amtsherr (III)
Erklärung: Kapitular oder weltlicher Vogt, der die weltliche Herrschaft des Stifts vertritt.
Amtsherr (IV)
Erklärung: Inhaber eines Klosteramts.
Amtsherr (V)
Erklärung: Magistratsmitglied, besonders das an der Spitze eines städtischen Amtes.
Amtsherr (VI)
Erklärung: mit der Aufsicht über die Zünfte beauftragte Ratsherren, die auch dem Amtsgericht (III) vorstehen.

Wort danach: Amt(s)herrlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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