Wort davor: Amtsherkommen
Amtsherr
Erklärung:
allgemein: der Inhaber eines Amtes, im besonderen:
vgl.
veramtherren.
Amtsherr (I)
Erklärung:
Vorgesetzter.
Amtsherr (II)
Erklärung:
mit einem Amt betrauter Vasall, Inhaber eines Hofamts.
Amtsherr (III)
Erklärung:
Kapitular oder weltlicher Vogt, der die weltliche Herrschaft des Stifts vertritt.
- Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Hülchrath
Fundstelle: RhW. II 1 S. 332
- Belegtext:
holzordnung auf dem Gleweler büsch, ... durch zeitliche gnädige ambtherren ... aufgericht und capitulariter placidirt
Datierung: 1690
Fundstelle: RhW. II 2 S. 128 Anm.
Faksimile
Amtsherr (IV)
Erklärung:
Inhaber eines Klosteramts.
Amtsherr (V)
Erklärung:
Magistratsmitglied, besonders das an der Spitze eines städtischen Amtes.
- Belegtext:
so sollen ... die amptsherren des rahtes ihres bedienten ampts ... gebührende rechnungen ablegen
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 118
- Datierung: 1689
Fundstelle: SiebbWB. I 102
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: LippstadtStR. 86
- Fundstelle: BadWB. I 42
Amtsherr (VI)
Erklärung:
mit der Aufsicht über die Zünfte beauftragte Ratsherren, die auch dem Amtsgericht (III) vorstehen.
Wort danach: Amt(s)herrlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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