Wort davor: Amtsgunst
Amtsgut
Amtsgut (I)
Erklärung:
Dienstgut.
Amtsgut (II)
Erklärung:
Domäne.
Amtsgut (III)
Erklärung:
Kirchengut?
- Belegtext:
so ist des gozhauses recht, daz ellui sin amptguot mit enheinen voegten ze tuonne hat
Datierung: 1259
Fundstelle: ArgauLsch. I 656
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
doch ist denen vorbehalten, so eigen gütter hand, so aber amptgüter sind, die sollen darumb nit vsgan, sy wellen es dann gern tun
Datierung: 1480
Fundstelle: LuzernStR. 70
Amtsgut (IV)
Erklärung:
Amtsvermögen.
Wort danach: Amtshaber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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