Wort davor: Amtsgülte
Amtsgunst
Erklärung:
amtliche Genehmigung.
- Belegtext:
ein groschen von einer amptsgunst nach gelegenheit der schuld
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. I 1356
- Belegtext:
es soll auch keine herren oder ambsgunst lenger den vf die termin, dahin sie gerichtet, vfn güttern stecken bleiben
Datierung: 1641
Fundstelle: MittSächsVk. 6 (1912/16) 224
- Belegtext:
beim amte Frauenstein unter benennung amtsgunst zu entrichten gewesen consensgebühren
Fundstelle: HStArchDresden Rep. XXI Gen. nr. 79 (Lov. 32471)
Wort danach: Amtsgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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