Wort davor: Amtsgerechtsame

Amtsgericht

Amtsgericht (I)
Erklärung: für den Umfang eines Amtes eingesetztes Gericht.

Amtsgericht (II)
Erklärung: räumlicher Bezirk dieses Gerichts.
Amtsgericht (III)
Erklärung: Handwerks- und Zunftgericht.

Wort danach: Amtsgerichtsbarkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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