Wort davor: Amtsgebiet

Amtsgebot

Amtsgebot (I)
Erklärung: amtlich befohlene Dienstleistung.

Amtsgebot (II)
Erklärung: Zunftversammlung.

Wort danach: Amtsgebrauch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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