Wort davor: Amtsfürdinger

Amtsgabe

Amtsgabe (I)
Erklärung: Leistung bei Aufnahme in die Zunft.

Amtsgabe (II)
Erklärung: Fähigkeit in einem Amt.

Wort danach: Amtsgarbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten