Wort davor: Amtsforst

Amtsfrau

Amtsfrau (I)
Erklärung: Frau des Amtmanns oder Amtsschulzen.

Amtsfrau (II)
Erklärung: Frau eines Zunftgenossen.
Amtsfrau (III)
Erklärung: Hebamme.
Amtsfrau (IV)
Erklärung: Nonne, die ein Klosteramt versieht.

Wort danach: Amtsfräulein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten