Wort davor: Amtseigenschaft
Amtseingesessene
Erklärung:
Amtsuntertan, -angehöriger.
- Datierung: 1666
Fundstelle: Behnes,BeitrMünster 729
- Datierung: 1668
Region/Autor/Textsorte:
Buchen
Fundstelle: OStR. I 1091
Faksimile
- Belegtext:
finden wir ... den von den ämtern vielfältig gebrauchten ausdruck amtsunterthanen umsomehr unangemessen, weil das Preußische landrecht damit den begriff von eigenbehörigkeit verbindet, und haben die ämter
sich daher künftig des ausdruckes amtseingesessene zu bedienen
Datierung: 1818
Region/Autor/Textsorte:
hannoverscher Erlaß
Fundstelle: JbEmden 15 (1908) 428
Wort danach: Amtseinkommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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