Wort davor: Amtsbude

Amtsbürgermeister

Amtsbürgermeister (I)
Erklärung: der amtierende oder erste Bürgermeister.

Amtsbürgermeister (II)
Erklärung: der aus den Amtsmeistern (Zunftmeistern) gewählte Bürgermeister, im Gegensatz zu dem Schöffenbürgermeister.

Wort danach: Amtsbuße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten