Wort davor: Amtsbude
Amtsbürgermeister
Amtsbürgermeister (I)
Erklärung:
der amtierende oder erste Bürgermeister.
Amtsbürgermeister (II)
Erklärung:
der aus den Amtsmeistern (Zunftmeistern) gewählte Bürgermeister, im Gegensatz zu dem Schöffenbürgermeister.
- Belegtext:
zween burgermeistere, einer aus denen scheffen, der andere aus denen amtsmeistern ... erwehlet ... [nach 2 Jahren] solle der amptbürgermeister abgehen
Datierung: 1580
Fundstelle: TrierWQ. 76
Wort danach: Amtsbuße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten