(Amtsbude)
Erklärung:
Verkaufsbude einer Amtsgemeinschaft.
sprachliche Erläuterung:
nd. ambachtbode.
Wort danach: Amtsbürgermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten