Wort davor: Ammann

Ammannsamt

Ammannsamt (I)
Erklärung: Ammannsstelle mit den zugehörigen Einkünften.

Ammannsamt (II)
Erklärung: Bezirk eines Ammanns.

Wort danach: Ammannsamtsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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