Wort davor: Amtszwing

âmund
Erklärung: Grundbedeutung 'aus der Munt'. Freigelassener, der als fulcfree alle Freienrechte hat und keinem Schutzherren untersteht.
sprachliche Erläuterung: nur. langobardisch; Nebenformen ha(a)mund, amont; lat. amundus. â = ex.

Wort danach: Amundgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten