Wort davor: Ameta

Amie

Amie (I)
Erklärung: Geliebte im guten Sinne.

Amie (II)
Erklärung: Geliebte im niederen Sinne, Beischläferin.
Amie (III)
Erklärung: wohl für Amme.

Wort danach: Ämiette

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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