Wort davor: Altvogt

Altvordere
Erklärung: Vorfahre.
sprachliche Erläuterung: ahd. altfordero, pl. -n, -en, elt-; nl. oudtvoirdern.

Wort danach: Altwahrmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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