Altschuld
Erklärung:
länger als zwei Jahre rückständige Schuld (Gegensatz: Neuschuld).
sprachliche Erläuterung:
aldeschult, aldir schold.
vgl.
Neuschuld.
Sachhinweis:
Gegensatz Neuschuld.
Wort danach: altschuldig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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