Wort davor: Altschöffe

Altschuld
Erklärung: länger als zwei Jahre rückständige Schuld (Gegensatz: Neuschuld).
sprachliche Erläuterung: aldeschult, aldir schold.
vgl. Neuschuld.
Sachhinweis: Gegensatz Neuschuld.

Wort danach: altschuldig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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