Altrat
Erklärung:
früherer Rat.
sprachliche Erläuterung:
nl. oudraad, oudraed.
Altrat (I)
Erklärung:
als Behörde.
Wort danach: Altratsherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten